Die Sicht ist erheblich behindert: Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?
Nebelscheinwerfer sind eine wichtige Sicherheitsfunktion, um die Sicht bei schlechten Wetterbedingungen zu verbessern. Aber wann genau dürfen sie eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich behindert ist? Schauen wir uns die richtige Nutzung von Nebelscheinwerfern an.
Regeln für das Einschalten von Nebelscheinwerfern
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland gibt klare Anweisungen, wann Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen. Laut § 17 Abs. 3 StVO dürfen sie nur dann eingeschaltet werden, wenn Sichtweiten unter 50 Metern vorliegen. Dies kann aufgrund von Nebel, Regen oder Schneefall der Fall sein. Es ist wichtig, diese Regel zu befolgen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bedingung | Sichtweite | Nutzung von Nebelscheinwerfern |
---|---|---|
Nebel | Unter 50 Meter | Erlaubt |
Regen | Unter 50 Meter | Erlaubt |
Schneefall | Unter 50 Meter | Erlaubt |
Über 50 Meter Sicht | > | Verboten |
Wie schalte ich Nebelscheinwerfer ein?
- Zündung einschalten.
- Abblendlicht einschalten.
- Den Schalter oder Hebel für die Nebelscheinwerfer betätigen (meist mit einer Nebel- oder Scheinwerfersymbol gekennzeichnet).
- Ein grünes oder gelbes Licht am Armaturenbrett zeigt an, dass die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind.
Zusammenfassung
Die Nutzung von Nebelscheinwerfern ist erlaubt, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt, also erheblich behindert ist. Achten Sie darauf, sie rechtzeitig auszuschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse verbessern, um Blendungen anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Sicherheit geht vor! Seien Sie aufmerksam und passen Sie Ihre Fahrweise den jeweiligen Wetterbedingungen an.